Altersteilzeit-Rechner

Gehalt und Rente im Blockmodell.

Rente & VorsorgeRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

Steuerklasse 6 wird bei Altersteilzeit nicht berücksichtigt

6Jahre

Blockmodell: 3 Jahre Arbeitsphase + 3 Jahre Freistellungsphase

60Jahren

Voraussetzung: Mindestens 55 Jahre alt, mindestens 3 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt

Ihr Netto in Altersteilzeit

2.180,00 €/ Monat

80,0 % Ihres bisherigen Nettos (2.725,00 €)

ATZ-Brutto (50%)

2.500,00 €

Aufstockung (netto)

+567,50 €

Blockmodell: Ihr Zeitplan

ARBEITSPHASE

3 Jahre

FREISTELLUNG

3 Jahre

Arbeitsphase

  • • Alter: 60 - 63 Jahre
  • • Vollzeit arbeiten
  • • Halbes Gehalt + Aufstockung
  • • RV-Beiträge auf 80% Basis

Freistellungsphase

  • • Alter: 63 - 66 Jahre
  • • Keine Arbeit
  • • Gleiche Bezüge wie in Arbeitsphase
  • • RV-Beiträge weiterhin auf 80%

Gehaltsvergleich

Ohne ATZMit ATZDifferenz
Brutto/Monat5.000,00 €2.500,00 €-2.500,00 €
+ Aufstockung (netto)+567,50 €
Netto/Monat2.725,00 €2.180,00 €-545,00 €
Netto in %100%80,0 %

Die Aufstockung ist steuerfrei! Sie unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und kann sich auf Ihren Steuersatz auswirken.

Rentenpunkte-Aufstockung

Der Arbeitgeber zahlt Rentenversicherungsbeiträge auf mindestens 80% Ihres bisherigen Bruttogehalts – nicht nur auf die 50% ATZ-Gehalt!

RV-Beitragsgrundlage

4.000,00 €

= 80% von 5.000,00 €

Zusätzl. AG-Beitrag

+279,00 €

pro Monat

Ohne ATZMit ATZ (80%)
Entgeltpunkte/Jahr1.15510.9241
Rente/Monat49,11 €39,29 €
Gesamte ATZ (6 J.)6.9305 EP5.5444 EP

Rentenminderung pro ATZ-Jahr

Trotz der 80%-Aufstockung sammeln Sie 9,82 € weniger Rente pro Jahr ATZ als bei voller Weiterarbeit.

Über 6 Jahre: ca. 58,94 € weniger monatliche Rente.

Aktueller Rentenwert 2026: 42.52 € pro Entgeltpunkt und Monat
Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 €/Jahr

Gesamtbetrachtung über 6 Jahre

Ohne Altersteilzeit

Gesamt-Netto (6 Jahre)

196.200,00 €

Mit Altersteilzeit

Gesamt-Netto (6 Jahre)

156.960,00 €

Einkommensdifferenz

-39.240,00 €

weniger Netto-Einkommen über die gesamte ATZ-Laufzeit

Aber: Freizeit-Gewinn

3 Jahre bezahlte Freistellung

= 36 Monate früher "Rente" bei gleichem Netto

Voraussetzungen für Altersteilzeit

Mindestalter: 55 Jahre

Bei Beginn der Altersteilzeit

Mindestbeschäftigung: 3 Jahre

In den letzten 5 Jahren vor Beginn der ATZ sozialversicherungspflichtig

Vereinbarung mit Arbeitgeber

ATZ ist keine Pflicht – Arbeitgeber muss zustimmen

Halbierung der Arbeitszeit

Durchschnittlich 50% der bisherigen Arbeitszeit über die Gesamtlaufzeit

Vor- und Nachteile der Altersteilzeit

Vorteile

  • • Gleitender Übergang in Rente
  • • Ca. 80% des Nettos bei 50% Arbeit
  • • Aufstockung ist steuerfrei
  • • RV-Beiträge auf 80% Basis
  • • Freistellungsphase ohne Arbeit
  • • Soziale Absicherung bleibt

Nachteile

  • • 20% weniger Netto
  • • Weniger Rentenpunkte als Vollzeit
  • • Progressionsvorbehalt der Aufstockung
  • • Arbeitgeber muss zustimmen
  • • Insolvenzrisiko des Arbeitgebers
  • • Keine gesetzliche Pflicht

So funktioniert die Aufstockung

Gesetzliche Mindestaufstockung:

  • Mindestens 20% des ATZ-Bruttos (= 10% des Vollzeit-Bruttos)
  • • Viele Tarifverträge sehen höhere Aufstockungen vor
  • • Ziel ist oft: ca. 80% des bisherigen Nettos

Rentenbeiträge:

  • • Arbeitgeber zahlt RV-Beiträge auf mindestens 80% des bisherigen Bruttos
  • • Zusätzliche Beiträge werden vom Arbeitgeber allein getragen
  • • Damit werden mehr Entgeltpunkte gesammelt als nur bei 50% Gehalt

50%

Gehalt (brutto)

~80%

Netto-Einkommen

80%

RV-Grundlage

Insolvenzschutz bei Altersteilzeit

Wichtig beim Blockmodell:

In der Arbeitsphase arbeiten Sie vor und "ersparen" sich Gehalt für die Freistellung. Wird der Arbeitgeber insolvent, könnte dieses Guthaben verloren gehen.

Pflicht des Arbeitgebers: Absicherung durch Bankbürgschaft, Sicherheit oder Insolvenzsicherung (z.B. Treuhandvertrag, Versicherung).

Tipp: Lassen Sie sich die Insolvenzabsicherung schriftlich nachweisen!

Beratung & Ansprechpartner

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Informationen zu Auswirkungen der Altersteilzeit auf Ihre Rente und Beratung zur optimalen Gestaltung des Übergangs.

Servicetelefon DRV

0800 1000 4800

Kostenlos, Mo-Do 7:30-19:30

Tipp: Sprechen Sie auch mit Ihrem Betriebsrat oder Personalrat – oft gibt es tarifliche Regelungen mit höherer Aufstockung!

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Rentenwerten, Beitragssätzen und Zugangsfaktoren des Jahres 2026; künftige Rentenanpassungen und individuelle Versicherungsverläufe bleiben unberücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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