Rente & Vorsorge

Altersteilzeit-Rechner

Gehalt und Rente im Blockmodell.

Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser

Eingaben & Ergebnis

Steuerklasse 6 wird bei Altersteilzeit nicht berücksichtigt

6Jahre

Blockmodell: 3 Jahre Arbeitsphase + 3 Jahre Freistellungsphase

60Jahren

Voraussetzung: Mindestens 55 Jahre alt, mindestens 3 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt

Ihr Netto in Altersteilzeit

2.180,00 €/ Monat

80,0 % Ihres bisherigen Nettos (2.725,00 €)

ATZ-Brutto (50%)

2.500,00 €

Aufstockung (netto)

+567,50 €

Blockmodell: Ihr Zeitplan

ARBEITSPHASE

3 Jahre

FREISTELLUNG

3 Jahre

Arbeitsphase

  • • Alter: 60 - 63 Jahre
  • • Vollzeit arbeiten
  • • Halbes Gehalt + Aufstockung
  • • RV-Beiträge auf 80% Basis

Freistellungsphase

  • • Alter: 63 - 66 Jahre
  • • Keine Arbeit
  • • Gleiche Bezüge wie in Arbeitsphase
  • • RV-Beiträge weiterhin auf 80%

Gehaltsvergleich

Ohne ATZMit ATZDifferenz
Brutto/Monat5.000,00 €2.500,00 €-2.500,00 €
+ Aufstockung (netto)+567,50 €
Netto/Monat2.725,00 €2.180,00 €-545,00 €
Netto in %100%80,0 %

Die Aufstockung ist steuerfrei! Sie unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und kann sich auf Ihren Steuersatz auswirken.

Rentenpunkte-Aufstockung

Der Arbeitgeber zahlt Rentenversicherungsbeiträge auf mindestens 80% Ihres bisherigen Bruttogehalts – nicht nur auf die 50% ATZ-Gehalt!

RV-Beitragsgrundlage

4.000,00 €

= 80% von 5.000,00 €

Zusätzl. AG-Beitrag

+279,00 €

pro Monat

Ohne ATZMit ATZ (80%)
Entgeltpunkte/Jahr1.15510.9241
Rente/Monat49,11 €39,29 €
Gesamte ATZ (6 J.)6.9305 EP5.5444 EP

Rentenminderung pro ATZ-Jahr

Trotz der 80%-Aufstockung sammeln Sie 9,82 € weniger Rente pro Jahr ATZ als bei voller Weiterarbeit.

Über 6 Jahre: ca. 58,94 € weniger monatliche Rente.

Aktueller Rentenwert 2026: 42.52 € pro Entgeltpunkt und Monat
Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 €/Jahr

Gesamtbetrachtung über 6 Jahre

Ohne Altersteilzeit

Gesamt-Netto (6 Jahre)

196.200,00 €

Mit Altersteilzeit

Gesamt-Netto (6 Jahre)

156.960,00 €

Einkommensdifferenz

-39.240,00 €

weniger Netto-Einkommen über die gesamte ATZ-Laufzeit

Aber: Freizeit-Gewinn

3 Jahre bezahlte Freistellung

= 36 Monate früher "Rente" bei gleichem Netto

Voraussetzungen für Altersteilzeit

Mindestalter: 55 Jahre

Bei Beginn der Altersteilzeit

Mindestbeschäftigung: 3 Jahre

In den letzten 5 Jahren vor Beginn der ATZ sozialversicherungspflichtig

Vereinbarung mit Arbeitgeber

ATZ ist keine Pflicht – Arbeitgeber muss zustimmen

Halbierung der Arbeitszeit

Durchschnittlich 50% der bisherigen Arbeitszeit über die Gesamtlaufzeit

Vor- und Nachteile der Altersteilzeit

Vorteile

  • • Gleitender Übergang in Rente
  • • Ca. 80% des Nettos bei 50% Arbeit
  • • Aufstockung ist steuerfrei
  • • RV-Beiträge auf 80% Basis
  • • Freistellungsphase ohne Arbeit
  • • Soziale Absicherung bleibt

Nachteile

  • • 20% weniger Netto
  • • Weniger Rentenpunkte als Vollzeit
  • • Progressionsvorbehalt der Aufstockung
  • • Arbeitgeber muss zustimmen
  • • Insolvenzrisiko des Arbeitgebers
  • • Keine gesetzliche Pflicht

So funktioniert die Aufstockung

Gesetzliche Mindestaufstockung:

  • Mindestens 20% des ATZ-Bruttos (= 10% des Vollzeit-Bruttos)
  • • Viele Tarifverträge sehen höhere Aufstockungen vor
  • • Ziel ist oft: ca. 80% des bisherigen Nettos

Rentenbeiträge:

  • • Arbeitgeber zahlt RV-Beiträge auf mindestens 80% des bisherigen Bruttos
  • • Zusätzliche Beiträge werden vom Arbeitgeber allein getragen
  • • Damit werden mehr Entgeltpunkte gesammelt als nur bei 50% Gehalt

50%

Gehalt (brutto)

~80%

Netto-Einkommen

80%

RV-Grundlage

Insolvenzschutz bei Altersteilzeit

Wichtig beim Blockmodell:

In der Arbeitsphase arbeiten Sie vor und "ersparen" sich Gehalt für die Freistellung. Wird der Arbeitgeber insolvent, könnte dieses Guthaben verloren gehen.

Pflicht des Arbeitgebers: Absicherung durch Bankbürgschaft, Sicherheit oder Insolvenzsicherung (z.B. Treuhandvertrag, Versicherung).

Tipp: Lassen Sie sich die Insolvenzabsicherung schriftlich nachweisen!

Beratung & Ansprechpartner

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Informationen zu Auswirkungen der Altersteilzeit auf Ihre Rente und Beratung zur optimalen Gestaltung des Übergangs.

Servicetelefon DRV

0800 1000 4800

Kostenlos, Mo-Do 7:30-19:30

Tipp: Sprechen Sie auch mit Ihrem Betriebsrat oder Personalrat – oft gibt es tarifliche Regelungen mit höherer Aufstockung!

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Rentenwerten, Beitragssätzen und Zugangsfaktoren des Jahres 2026; künftige Rentenanpassungen und individuelle Versicherungsverläufe bleiben unberücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

Gut zu wissen

Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?

Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
Und eingebettet auf der Website?
Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
Werden meine Eingaben übertragen?
Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.

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Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

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