Altersteilzeit-Rechner
Gehalt und Rente im Blockmodell.
Rente & VorsorgeRechenjahr 2026
Eingaben & Ergebnis
Steuerklasse 6 wird bei Altersteilzeit nicht berücksichtigt
Blockmodell: 3 Jahre Arbeitsphase + 3 Jahre Freistellungsphase
Voraussetzung: Mindestens 55 Jahre alt, mindestens 3 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt
Ihr Netto in Altersteilzeit
≈ 80,0 % Ihres bisherigen Nettos (2.725,00 €)
ATZ-Brutto (50%)
2.500,00 €
Aufstockung (netto)
+567,50 €
Blockmodell: Ihr Zeitplan
ARBEITSPHASE
3 Jahre
FREISTELLUNG
3 Jahre
Arbeitsphase
- • Alter: 60 - 63 Jahre
- • Vollzeit arbeiten
- • Halbes Gehalt + Aufstockung
- • RV-Beiträge auf 80% Basis
Freistellungsphase
- • Alter: 63 - 66 Jahre
- • Keine Arbeit
- • Gleiche Bezüge wie in Arbeitsphase
- • RV-Beiträge weiterhin auf 80%
Gehaltsvergleich
| Ohne ATZ | Mit ATZ | Differenz | |
|---|---|---|---|
| Brutto/Monat | 5.000,00 € | 2.500,00 € | -2.500,00 € |
| + Aufstockung (netto) | — | +567,50 € | |
| Netto/Monat | 2.725,00 € | 2.180,00 € | -545,00 € |
| Netto in % | 100% | 80,0 % |
Die Aufstockung ist steuerfrei! Sie unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und kann sich auf Ihren Steuersatz auswirken.
Rentenpunkte-Aufstockung
Der Arbeitgeber zahlt Rentenversicherungsbeiträge auf mindestens 80% Ihres bisherigen Bruttogehalts – nicht nur auf die 50% ATZ-Gehalt!
RV-Beitragsgrundlage
4.000,00 €
= 80% von 5.000,00 €
Zusätzl. AG-Beitrag
+279,00 €
pro Monat
| Ohne ATZ | Mit ATZ (80%) | |
|---|---|---|
| Entgeltpunkte/Jahr | 1.1551 | 0.9241 |
| Rente/Monat | 49,11 € | 39,29 € |
| Gesamte ATZ (6 J.) | 6.9305 EP | 5.5444 EP |
Rentenminderung pro ATZ-Jahr
Trotz der 80%-Aufstockung sammeln Sie 9,82 € weniger Rente pro Jahr ATZ als bei voller Weiterarbeit.
Über 6 Jahre: ca. 58,94 € weniger monatliche Rente.
Aktueller Rentenwert 2026: 42.52 € pro Entgeltpunkt und Monat
Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 €/Jahr
Gesamtbetrachtung über 6 Jahre
Ohne Altersteilzeit
Gesamt-Netto (6 Jahre)
196.200,00 €
Mit Altersteilzeit
Gesamt-Netto (6 Jahre)
156.960,00 €
Einkommensdifferenz
-39.240,00 €
weniger Netto-Einkommen über die gesamte ATZ-Laufzeit
Aber: Freizeit-Gewinn
3 Jahre bezahlte Freistellung
= 36 Monate früher "Rente" bei gleichem Netto
Voraussetzungen für Altersteilzeit
Mindestalter: 55 Jahre
Bei Beginn der Altersteilzeit
Mindestbeschäftigung: 3 Jahre
In den letzten 5 Jahren vor Beginn der ATZ sozialversicherungspflichtig
Vereinbarung mit Arbeitgeber
ATZ ist keine Pflicht – Arbeitgeber muss zustimmen
Halbierung der Arbeitszeit
Durchschnittlich 50% der bisherigen Arbeitszeit über die Gesamtlaufzeit
Vor- und Nachteile der Altersteilzeit
Vorteile
- • Gleitender Übergang in Rente
- • Ca. 80% des Nettos bei 50% Arbeit
- • Aufstockung ist steuerfrei
- • RV-Beiträge auf 80% Basis
- • Freistellungsphase ohne Arbeit
- • Soziale Absicherung bleibt
Nachteile
- • 20% weniger Netto
- • Weniger Rentenpunkte als Vollzeit
- • Progressionsvorbehalt der Aufstockung
- • Arbeitgeber muss zustimmen
- • Insolvenzrisiko des Arbeitgebers
- • Keine gesetzliche Pflicht
So funktioniert die Aufstockung
Gesetzliche Mindestaufstockung:
- • Mindestens 20% des ATZ-Bruttos (= 10% des Vollzeit-Bruttos)
- • Viele Tarifverträge sehen höhere Aufstockungen vor
- • Ziel ist oft: ca. 80% des bisherigen Nettos
Rentenbeiträge:
- • Arbeitgeber zahlt RV-Beiträge auf mindestens 80% des bisherigen Bruttos
- • Zusätzliche Beiträge werden vom Arbeitgeber allein getragen
- • Damit werden mehr Entgeltpunkte gesammelt als nur bei 50% Gehalt
50%
Gehalt (brutto)
~80%
Netto-Einkommen
80%
RV-Grundlage
Insolvenzschutz bei Altersteilzeit
Wichtig beim Blockmodell:
In der Arbeitsphase arbeiten Sie vor und "ersparen" sich Gehalt für die Freistellung. Wird der Arbeitgeber insolvent, könnte dieses Guthaben verloren gehen.
Pflicht des Arbeitgebers: Absicherung durch Bankbürgschaft, Sicherheit oder Insolvenzsicherung (z.B. Treuhandvertrag, Versicherung).
Tipp: Lassen Sie sich die Insolvenzabsicherung schriftlich nachweisen!
Beratung & Ansprechpartner
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Informationen zu Auswirkungen der Altersteilzeit auf Ihre Rente und Beratung zur optimalen Gestaltung des Übergangs.
Tipp: Sprechen Sie auch mit Ihrem Betriebsrat oder Personalrat – oft gibt es tarifliche Regelungen mit höherer Aufstockung!
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit den Rentenwerten, Beitragssätzen und Zugangsfaktoren des Jahres 2026; künftige Rentenanpassungen und individuelle Versicherungsverläufe bleiben unberücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
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