Zoll-Rechner
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bei Bestellungen.
Vermögen & SparenRechenjahr 2028
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Ihre Bestellung aus dem Nicht-EU-Ausland
Einfuhrabgaben gesamt
Zoll + Einfuhrumsatzsteuer
Warenwert über 150 € – zusätzlich zur EUSt fällt der warenspezifische Zoll an. Bei einem Sachwert bis 700 € ist alternativ ein pauschaler Abgabensatz von 17,5 % möglich.
ℹ So rechnet der Zoll
- Einfuhrumsatzsteuer 19 % (bzw. 7 %) – seit Juli 2021 ab dem ersten Euro, ohne 22-€-Freigrenze.
- Zoll erst ab einem Warenwert über 150 € – darunter zollfrei.
- Zollwert = Warenwert plus Versandkosten bis zur EU-Außengrenze.
- Die EUSt wird auf Zollwert + Zoll berechnet.
Reform zum 1. Juli 2026
150-€-Zollfreigrenze fällt weg
Die EU schafft die zollfreie Grenze von 150 € zum 1. Juli 2026 ab – dann wird jede Sendung aus dem Nicht-EU-Ausland zollpflichtig.
3-Euro-Pauschalzoll als Übergang
Für Sendungen unter 150 € ist von Juli 2026 bis Juli 2028 ein Pauschalzoll von 3 € je Warenkategorie geplant. Dieser Rechner bildet die Regeln vor der Reform ab (Stand Juni 2026).
Wichtiger Hinweis
Die hinterlegten Zollsätze sind Anhaltspunkte laut Zoll und können je nach genauer Zolltarifnummer abweichen. Diese Berechnung erfolgt ohne Gewähr und ersetzt keine verbindliche Zollauskunft. Den exakten Zollsatz Ihrer Ware finden Sie im EZT-Online (Elektronischer Zolltarif).
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechtsstand 06/2026 laut zoll.de: Einfuhrumsatzsteuer 19 % bzw. 7 % ab dem ersten Euro (keine 22-€-Freigrenze mehr seit 01.07.2021), Zoll erst ab einem Sachwert über 150 €. Zollwert = Warenwert + Versandkosten bis zur EU-Außengrenze, EUSt-Bemessungsgrundlage = Zollwert + Zoll. Die Zollsätze je Warenart sind Beispielwerte laut zoll.de; die EU schafft die 150-€-Grenze zum 01.07.2026 ab (Übergangs-Pauschalzoll 3 € je Warenkategorie geplant).
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