Wohngeld-Rechner
Anspruch auf Wohngeld nach Miete und Einkommen.
Familie & AlltagRechenjahr 2026
Eingaben & Ergebnis
Beispiele für Mietstufe III: Hannover, Bremen, Dortmund, Essen, Duisburg
Amtliches Mietenstufen-Verzeichnis (WoGV, Anlage zu § 1 Abs. 3)Erwerbstätige erhalten einen Freibetrag von 10% (max. 100€/Monat)
Ihr voraussichtliches Wohngeld
Das sind 1.776 € pro Jahr Mietzuschuss vom Staat!
Berechnungsdetails nach § 19 WoGG
Formel: Wohngeld = 1,15 × (M − (a + b×M + c×Y) × Y)
Koeffizienten für 2 Pers.: a=0.03, b=0.0003716, c=0.0000345
ℹ So funktioniert Wohngeld
- Mietzuschuss: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für einkommensschwache Haushalte
- Keine Rückzahlung: Im Gegensatz zu BAföG muss Wohngeld nicht zurückgezahlt werden
- Wohngeld-Plus: Seit 2023 deutlich höhere Leistungen mit Heizkosten- und Klimakomponente
- Mieter & Eigentümer: Mieter erhalten Mietzuschuss, Eigentümer Lastenzuschuss
- Bewilligungszeitraum: In der Regel 12 Monate, dann Neuantrag erforderlich
- Kombinierbar: Mit Kindergeld, Kinderzuschlag, aber nicht mit Bürgergeld oder BAföG
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Mieter, die zur Miete wohnen und deren Einkommen innerhalb bestimmter Grenzen liegt:
- • Arbeitnehmer mit geringem Einkommen
- • Rentner mit niedriger Rente
- • Studenten, die kein BAföG erhalten (können)
- • Empfänger von Arbeitslosengeld I
- • Bezieher von Krankengeld, Übergangsgeld
Kein Wohngeld erhalten:
- • Empfänger von Bürgergeld (Kosten der Unterkunft enthalten)
- • BAföG-Empfänger (Wohnkostenanteil enthalten)
- • Personen in Bedarfsgemeinschaften mit Bürgergeld
Wichtige Hinweise
- •Exakte Berechnung: Dieser Rechner verwendet die offizielle Formel nach § 19 WoGG mit den Koeffizienten aus Anlage 2
- •Mietstufe prüfen: Die Mietstufe richtet sich nach dem Wohnort und kann jährlich angepasst werden
- •Einkommensnachweis: Für den Antrag benötigen Sie Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- •Rechtzeitig beantragen: Wohngeld wird erst ab Antragsmonat gezahlt – rückwirkend gibt es nichts
- •Änderungen melden: Einkommensänderungen über 15% müssen gemeldet werden
Zuständige Behörde
Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde/Stadt
Zuständig ist die Wohngeldstelle am Ort Ihrer Wohnung – meist beim Rathaus, Landratsamt oder Bezirksamt angesiedelt.
Bundesportal
BMWSB Wohngeld-InfoBenötigte Unterlagen
- • Mietvertrag und Mietbescheinigung
- • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid)
- • Personalausweis
- • Ggf. Schwerbehindertenausweis
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet nach der Wohngeldformel mit Mietstufe, Haushaltsgröße und den Höchstbeträgen 2026. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
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