Familie & Alltag
Unterhaltsvorschuss-Rechner
Leistung, wenn Unterhalt ausbleibt.
Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser
Eingaben & Ergebnis
Ihr Unterhaltsvorschuss (2026)
1. Altersstufe (0–5 Jahre) – Mindestunterhalt abzüglich Kindergeld
Berechnungsdetails
Unterhaltsvorschuss 2026 nach Altersstufe
Alle Beträge gelten ab dem 1. Januar 2026 (Mindestunterhalt minus volles Kindergeld von 259 €):
| Altersstufe | Mindestunterhalt | − Kindergeld | = Vorschuss |
|---|---|---|---|
| 0–5 Jahre | 486 € | −259 € | 227 € |
| 6–11 Jahre | 558 € | −259 € | 299 € |
| 12–17 Jahre | 653 € | −259 € | 394 € |
Wichtige Hinweise
- •Volle Kindergeldanrechnung: Beim Unterhaltsvorschuss wird das volle Kindergeld (259 €) abgezogen – nicht nur das halbe wie beim Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
- •Kinder ab 12 Jahren: Für die 3. Altersstufe gelten zusätzliche Voraussetzungen (u. a. darf das Kind keine bzw. nur geringe eigene Leistungen wie Bürgergeld beziehen, oder der betreuende Elternteil erzielt ein Mindesteinkommen). Der hier gezeigte Betrag ist die reine Höhe nach der Altersstufe – der konkrete Anspruch ab 12 Jahren wird vom Jugendamt geprüft.
- •Anrechnung eigener Zahlungen: Zahlt der andere Elternteil bereits Unterhalt oder bezieht das Kind Waisenrente, mindert das den Vorschuss. Solche Zuflüsse sind in diesem Rechner nicht berücksichtigt.
Zuständige Stelle
Jugendamt / Unterhaltsvorschusskasse
Den Unterhaltsvorschuss beantragen Sie beim Jugendamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Dort wird der konkrete Anspruch – insbesondere die zusätzlichen Voraussetzungen ab 12 Jahren und die Anrechnung anderer Zahlungen – verbindlich geprüft.
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist die Entscheidung der zuständigen Unterhaltsvorschusskasse beim Jugendamt.
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit den gesetzlichen Sätzen, Grenzen und Fristen des Jahres 2026; individuelle Sonderfälle sind nicht abgebildet. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
Gut zu wissen
Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?
- Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
- Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
- Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
- Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
- Und eingebettet auf der Website?
- Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
- Werden meine Eingaben übertragen?
- Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.
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Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.
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