Mutterschutz-Rechner

Beginn und Ende der Schutzfristen rund um die Geburt.

Familie & AlltagRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

Dein Mutterschaftsgeld

7.514 €gesamt

für 14 Wochen Mutterschutz (98 Tage)

Von der Krankenkasse
1.274 €
13.00 €/Tag × 98
Arbeitgeberzuschuss
6.240 €
63.67 €/Tag × 98

Berechnungsdetails

Netto-Tagessatz (Ø 3 Monate)

2300 € × 3 ÷ 90 Tage

76.67 €

Mutterschaftsgeld (Krankenkasse)

Max. 13 €/Tag

13.00 €/Tag

Arbeitgeberzuschuss

76.67 € − 13.00 €

63.67 €/Tag

Schutzfrist gesamt

42 vor + 56 nach der Geburt

98 Tage (14 Wochen)

Gesamtauszahlung

(13.00 + 63.67) × 98 Tage

7.514 €

ℹ So funktioniert Mutterschutz

  • 6 Wochen vor der Geburt beginnt der Mutterschutz (freiwillig weiterarbeiten möglich)
  • 8 Wochen nach der Geburt gilt absolutes Beschäftigungsverbot
  • 12 Wochen nach der Geburt bei Früh-/Mehrlingsgeburten oder Kind mit Behinderung
  • 100% Nettolohn durch Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss
  • Max. 13 €/Tag zahlt die Krankenkasse, den Rest der Arbeitgeber

Zuständige Stellen

Mutterschaftsgeld beantragen bei:

  • GKV-Versicherte: Bei deiner Krankenkasse
  • PKV/Familienversicherte: Bundesamt für Soziale Sicherung

GKV-Versicherte

Antrag bei deiner Krankenkasse

Mit ärztlicher Bescheinigung über den Geburtstermin

Bundesamt für Soziale Sicherung

Online beantragen

Für PKV-Versicherte & Familienversicherte

Bürgertelefon Bundesamt

0228 619-1888

Mo-Do 9-15 Uhr, Fr 9-12 Uhr

Wichtige Hinweise

Rechtzeitig beantragen!

Mutterschaftsgeld sollte ca. 7 Wochen vor dem Geburtstermin beantragt werden.

Benötigte Unterlagen

Ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin, nach der Geburt: Geburtsurkunde.

Arbeitgeberzuschuss automatisch

Der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss automatisch mit der Gehaltsabrechnung – kein Extra-Antrag nötig.

Kündigungsschutz

Während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Entbindung besteht besonderer Kündigungsschutz.

Vor Geburt freiwillig arbeiten

In den 6 Wochen vor der Geburt darfst du auf eigenen Wunsch weiterarbeiten. Das Beschäftigungsverbot nach der Geburt ist jedoch absolut.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit sechs Wochen Schutzfrist vor und acht Wochen nach der Entbindung, zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

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