Mutterschutz-Rechner
Beginn und Ende der Schutzfristen rund um die Geburt.
Familie & AlltagRechenjahr 2026
Eingaben & Ergebnis
Dein Mutterschaftsgeld
für 14 Wochen Mutterschutz (98 Tage)
Berechnungsdetails
Netto-Tagessatz (Ø 3 Monate)
2300 € × 3 ÷ 90 Tage
Mutterschaftsgeld (Krankenkasse)
Max. 13 €/Tag
Arbeitgeberzuschuss
76.67 € − 13.00 €
Schutzfrist gesamt
42 vor + 56 nach der Geburt
Gesamtauszahlung
(13.00 + 63.67) × 98 Tage
ℹ So funktioniert Mutterschutz
- 6 Wochen vor der Geburt beginnt der Mutterschutz (freiwillig weiterarbeiten möglich)
- 8 Wochen nach der Geburt gilt absolutes Beschäftigungsverbot
- 12 Wochen nach der Geburt bei Früh-/Mehrlingsgeburten oder Kind mit Behinderung
- 100% Nettolohn durch Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss
- Max. 13 €/Tag zahlt die Krankenkasse, den Rest der Arbeitgeber
Zuständige Stellen
Mutterschaftsgeld beantragen bei:
- • GKV-Versicherte: Bei deiner Krankenkasse
- • PKV/Familienversicherte: Bundesamt für Soziale Sicherung
GKV-Versicherte
Antrag bei deiner Krankenkasse
Mit ärztlicher Bescheinigung über den Geburtstermin
Bürgertelefon Bundesamt
0228 619-1888
Mo-Do 9-15 Uhr, Fr 9-12 Uhr
Wichtige Hinweise
Rechtzeitig beantragen!
Mutterschaftsgeld sollte ca. 7 Wochen vor dem Geburtstermin beantragt werden.
Benötigte Unterlagen
Ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin, nach der Geburt: Geburtsurkunde.
Arbeitgeberzuschuss automatisch
Der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss automatisch mit der Gehaltsabrechnung – kein Extra-Antrag nötig.
Kündigungsschutz
Während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Entbindung besteht besonderer Kündigungsschutz.
Vor Geburt freiwillig arbeiten
In den 6 Wochen vor der Geburt darfst du auf eigenen Wunsch weiterarbeiten. Das Beschäftigungsverbot nach der Geburt ist jedoch absolut.
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit sechs Wochen Schutzfrist vor und acht Wochen nach der Entbindung, zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
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