Bürgergeld-Rechner

Regelbedarf, Wohnkosten und Anrechnung von Einkommen.

Familie & AlltagRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

Dein Bürgergeld-Anspruch

1.163 €/ Monat
Pro Jahr13.956 €

Berechnung im Detail

Regelbedarf563 €
+ Kosten der Unterkunft (KdU)600 €
= Gesamtbedarf1.163 €
Bürgergeld-Anspruch1.163 €

ℹ So funktioniert's

  • Regelbedarf + Miete = Gesamtbedarf
  • 100 € Grundfreibetrag bei Erwerbstätigkeit
  • Bis 30% Freibetrag auf Einkommen 100-1000 €
  • Vermögen bis 40.000 € geschützt (1 Jahr Karenzzeit)
  • +25 € Kindersofortzuschlag pro Kind zusätzlich (§ 72 SGB II)

Zuständige Behörde

Jobcenter

Zuständig ist das Jobcenter an deinem Wohnort.

Online beantragen

jobcenter.digital

Bürgertelefon

0800 4 5555 00

Kostenfrei

Mehrbedarf (nicht im Rechner enthalten)

  • Alleinerziehende: +12% bis +60% je nach Kinderzahl/Alter
  • Schwangere: +17% ab 13. Schwangerschaftswoche
  • Menschen mit Behinderung: +17-35% je nach Merkzeichen
  • Kranke: Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung möglich

Diese Mehrbedarfe werden zusätzlich zum Regelbedarf gewährt (§ 21 SGB II).

Änderungen ab 1. Juli 2026: „Grundsicherungsgeld"

Das Bürgergeld wird zum „Grundsicherungsgeld" umbenannt. Wichtige Neuerungen:

  • Vermittlungsvorrang: Arbeitsvermittlung hat Priorität vor Weiterbildung
  • Vermögen: Karenzzeit wird abgeschafft, Freibeträge werden altersabhängig
  • Sanktionen verschärft: Bis zu 30% Kürzung bei Pflichtverletzung
  • Wohnkosten: Deckelung schon in Karenzzeit (1,5× Angemessenheitsgrenze)
  • Alleinerziehende: Ab 1 Jahr (statt 3 Jahre) für Arbeit heranziehbar

Quelle: Bundeskabinett-Beschluss vom 17.12.2025, Bundestag berät aktuell

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Regelbedarfsstufen 2026, angemessenen Unterkunftskosten und den Freibeträgen auf Erwerbseinkommen. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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