Bürgergeld-Rechner
Regelbedarf, Wohnkosten und Anrechnung von Einkommen.
Familie & AlltagRechenjahr 2026
Eingaben & Ergebnis
Dein Bürgergeld-Anspruch
Berechnung im Detail
ℹ So funktioniert's
- Regelbedarf + Miete = Gesamtbedarf
- 100 € Grundfreibetrag bei Erwerbstätigkeit
- Bis 30% Freibetrag auf Einkommen 100-1000 €
- Vermögen bis 40.000 € geschützt (1 Jahr Karenzzeit)
- +25 € Kindersofortzuschlag pro Kind zusätzlich (§ 72 SGB II)
Zuständige Behörde
Jobcenter
Zuständig ist das Jobcenter an deinem Wohnort.
Online beantragen
jobcenter.digitalMehrbedarf (nicht im Rechner enthalten)
- • Alleinerziehende: +12% bis +60% je nach Kinderzahl/Alter
- • Schwangere: +17% ab 13. Schwangerschaftswoche
- • Menschen mit Behinderung: +17-35% je nach Merkzeichen
- • Kranke: Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung möglich
Diese Mehrbedarfe werden zusätzlich zum Regelbedarf gewährt (§ 21 SGB II).
Änderungen ab 1. Juli 2026: „Grundsicherungsgeld"
Das Bürgergeld wird zum „Grundsicherungsgeld" umbenannt. Wichtige Neuerungen:
- Vermittlungsvorrang: Arbeitsvermittlung hat Priorität vor Weiterbildung
- Vermögen: Karenzzeit wird abgeschafft, Freibeträge werden altersabhängig
- Sanktionen verschärft: Bis zu 30% Kürzung bei Pflichtverletzung
- Wohnkosten: Deckelung schon in Karenzzeit (1,5× Angemessenheitsgrenze)
- Alleinerziehende: Ab 1 Jahr (statt 3 Jahre) für Arbeit heranziehbar
Quelle: Bundeskabinett-Beschluss vom 17.12.2025, Bundestag berät aktuell
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit den Regelbedarfsstufen 2026, angemessenen Unterkunftskosten und den Freibeträgen auf Erwerbseinkommen. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
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