Beamtenpension-Rechner
Ruhegehalt nach Dienstjahren.
Versorgungswerk & BeamtenversorgungRechenjahr 2026
Eingaben & Ergebnis
Ihr geschätztes Ruhegehalt
Ruhegehaltssatz 71,75 %
Berechnungsdetails
ℹ So rechnet der Rechner
- Ruhegehaltssatz: 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 % (§ 14 Abs. 1 BeamtVG)
- Ruhegehaltfähige Bezüge: Grundgehalt + Familienzuschlag Stufe 1 + weitere Bezüge, multipliziert mit 0,9901 (§ 5 Abs. 1 BeamtVG)
- Versorgungsabschlag: 0,3 % je Monat vor der Altersgrenze, gedeckelt auf 10,8 % bzw. 14,4 % (§ 14 Abs. 3 BeamtVG)
- Mindestversorgung: mindestens 35 % der Bezüge bzw. 65 % aus Endstufe A 4, je + 30,68 € (§ 14 Abs. 4 BeamtVG)
- Näherung: Der Erhöhungsbetrag von 30,68 € wird durch Besoldungsanpassungen dynamisiert. Aktuelle Besoldungsbeträge (Grundgehalt, A 4) müssen Sie der jeweils gültigen Anlage IV BBesG entnehmen.
Wichtige Hinweise
- •Nur Bundesrecht: Alle Werte gelten für Bundesbeamte (BeamtVG). Landes- und Kommunalbeamte unterliegen dem jeweiligen Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) mit teils abweichenden Sätzen und Beträgen.
- •Brutto vor Steuer/KV: Das Ergebnis ist ein Bruttowert. Beamtenpensionen sind einkommensteuerpflichtig; Beihilfeberechtigte tragen nur einen anteiligen Krankenversicherungsbeitrag.
- •Wartezeit: Ruhegehalt setzt in der Regel mindestens 5 Jahre Dienstzeit voraus (§ 4 Abs. 1 BeamtVG).
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit 1,79375 Prozent Ruhegehaltssatz je Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, sowie mit Versorgungsabschlägen bei vorzeitigem Ruhestand; Landesrecht kann abweichen. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
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